Deckbedingungen

   


Hengstinfos

In sehr kleinem Rahmen bieten wir die Hengste, die uns noch zur Verfügung stehen, auch zum Decken an. Grundsätzlich haben wir aber keinen Platz, um eine vernünftige Deckherde zusammenzustellen.

Darum scheuen Sie sich nicht, auch für wenige Stuten, nach einem Leihhengst zu fragen. Dies ist sicherlich die vernünftigste und sinnvollste Alternative, günstig zu einem zuverlässigen Hengst und somit zu töltenden Fohlen zu kommen!

Deckinfos

Unser Service - Ihr Vorteil

- Tupferprobe der Hengste
die von uns aufgestellten Hengste werden vor der Decksaison und vor jedem Herdenwechsel getupfert und nur bei einwandfreiem Ergebnis zum Decken freigegeben.

- Trächtigkeitsuntersuchung kostenlos!
Stuten, die von einem der Hengste, die uns zur Verfügung stehen, gedeckt werden, erhalten 1 (eine) kostenlose Trächtigkeitsuntersuchung bis zu einem Betrag von € 35.--, wenn die Untersuchung innerhalb eines Monats nach der letzten Bedeckung erfolgt. Der Tierarzt stellt die Rechnung an mich, eventuelle Mehrkosten, Fahrtkosten des TA etc. sind vom Züchter oder der Züchterin zu tragen. Die Erstattung erfolgt nur, wenn der Rechnung der Untersuchungsbefund beigefügt wird.

- Wann gibt es einen Freisprung?
Stuten, die nach dem 15. Juli von einem dieser Hengste gedeckt werden und nicht tragend sind, bekommen im nächsten Jahr einen Freisprung, bzw. die Rückerstattung der Deckgebühren.

- Rückerstattung der Deckgebühren
Statt einem Freisprung können Züchter auch die Rückerstattung der Deckgebühren wählen. In diesem Fall wird lediglich die Anmeldegebühr von € 100.-- einbehalten.

- Rabatte, die sich rechnen
In einer Decksaison wird für die zweite Stute eines Züchters oder einer Züchterin ein Rabatt von 20%, für die dritte Stute ein Rabatt von 40% und für jede weitere Stute ein Rabatt von 50% auf das Deckgeld gewährt.
Die Reihenfolge ergibt sich grundsätzlich aus dem Zugang zum Hengst.

Stuten, die eine FEIF- (oder FIZO) Prüfungsnote von 8,00 gesamt und/oder die Staats- oder Verbandsprämie vorweisen können, erhalten in diesem Jahr einen Rabatt von € 80.--.

- Leihrabatt
Hengste, die im Jahre 2011 ausgeliehen werden, kosten grundsätzlich eine Pauschale von € 1.000,-- (Kolur vom Gut Lindenhof) und € 700,-- (alle anderen) - egal wieviele Stuten zugeführt werden.

Von den oben aufgeführten Rabatten kann nur eine Ermässigung je Stute gewährt werden. Diese Rabatte gelten leider nicht für unsere Fremdhengste.


- "Frühbucherrabatt"
Für verbindliche Stutenanmeldungen bis zum 15. April für die erste Decksaison, bis zum 31. Mai für die zweite Decksaison und bis zum 15. Juli für die dritte Decksaison, gewähren wir zusätzlich zu anderen Rabatten nochmals 10% auf das Deckgeld.

Voraussetzung für die Rabattgewährung ist die Bekanntgabe des Ermässigungsgrundes bei Abschluss des Deckvertrages.
Sämtliche Details liegen unserer Hengstinformation bei, welche kostenlos bei uns angefordert werden kann.

Deckbedingungen

Alle StutenbesitzerInnen, die Hengste (die uns zur Verfügung stehen) zur Bedeckung ihrer Stute in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen an.    
Zur Bedeckung durch unsere Hengste werden nur gesunde, unbeschlagene Stuten angenommen. Die Stuten können tragend, nichttragend oder Maidenstuten sein oder ein Fohlen bei Fuss haben.  
Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen.  
Maidenstuten und nichttragende Stuten, werden nur nach vorhergehender Cervix-Tupferprobe, welche bestätigt durch einen Tierarzt und nicht älter als 14 Tage sein muss und die Stute zur Bedeckung freigibt, angenommen.
Sollte die Behandlung einer Stute notwendig sein, so ist der Behandlungserfolg etwa 14 Tage später durch eine erneute Tupferprobe zu kontrollieren und nachzuweisen.
Tupferproben in den ersten 10 Tagen nach dem Abfohlen und in den ersten 10 Tagen nach der letzten Behandlung sind ungeeignet und werden nicht anerkannt.

Das Attest ist bei Anlieferung der Stute abzugeben. Soll die Tupferprobe von unserem Tierarzt vorgenommen werden, muss die Stute mindestens 14 Tage vor der angemeldeten Deckperiode angeliefert werden.
 
Für bestmögliche Unterkunft, Fütterung und Pflege der Stute wird gesorgt. Das Gestüt übernimmt jedoch keine Haftung für Verlust (Tod oder Entwendung), Beschädigung oder Minderwert der Stute oder des dazugehörigen Fohlens, gleich welcher Ursache. Auch für Schäden, die durch die Zuführung der Stute zum Hengst oder den Deckakt selbst entstehen, bin ich nicht haftbar. Der Haftungsauschluss umfasst auch die Tätigkeit der Erfüllungsgehilfen. Er greift nicht, soweit ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit unter Vorsatz hervorgerufen wird.  
Für von seinem Pferd hervorgerufenen Schäden, sind die StutenbesitzerInnen haftbar. Sie sind verantwortlich, dass eine alle Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung besteht.

Bei Zuführung der Stuten zu den Hengsten, bzw. auch bei Unterstellung der Stuten in meinem Bereich hafte ich nicht für leicht fahrlässig den Stuten, ihren BesitzerInnen oder deren beauftragten durch die Hengste oder anderweitig zugefügte Beschädigung oder Verletzung, auch nicht für etwaige auf die Stuten übertragene Krankheiten und die daraus entstehenden Folgen. Insbesondere wird jede Ersatzpflicht aus § 833 BGB und jede Haftung meiner Person für leicht fahrlässiges Verhalten meinerseits und meiner Beauftragten, die aus Anlass des Deckaktes bzw. der Betreuung der Stute irgendwie tätig werden, (§ 278, 831 u.s.w. BGB) ausgeschlossen.  
Im Falle von Erkrankungen und Verletzungen, zu denen tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird von mir nach eigenem Ermessen im Auftrag und zu Lasten der StutenbesitzerInnen der Tierarzt hinzugezogen. Dasselbe gilt für evtl. notwendige Schmiedearbeiten.  
Für das tierärztliche Vorstellen werden jeweils € 5.-- zusätzlich zu den Tierklinikkosten, verrechnet. Für die medikamentöse Betreuung müssen pro Tag € 1.50 erhoben werden. 
Stuten ohne Fohlen müssen zu Beginn der Deckperiode angeliefert werden. Stuten mit Fohlen können nach Absprache geliefert werden.  
Die Stuten müssen auf ganztägigen Weidegang vorbereitet, entwurmt, geimpft (Tetanus, Influenza und Virusabort) und unbeschlagen sein.  
Sollte drei Monate nach Abholen der Stute die Nichtträchtigkeit schriftlich durch eine Ultraschalluntersuchung bestätigt werden, kann die Stute im selben Jahr oder Folgejahr gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 50.-- plus Weidegeld von demselben Hengst nachgedeckt werden - sofern uns dieser noch zur Verfügung steht. Ansonsten wird die Deckgebühr abzgl. der Berabeitungsgeühr zurück erstattet. Eine Übertragung auf andere Stuten ist nicht möglich. Voraussetzung ist eine Cervix-Tupferprobe ohne Befund. Für das Nachdecken im selben Jahr erheben wir nur das Weidegeld.
Ist ein Hengst im Laufe der Deckzeit nicht in der Lage, die von ihm angedeckte Stute nachzudecken, wird der Züchterin oder dem Züchter ein anderer Hengst der uns zur Verfügung steht, nachgewiesen. In diesem Fall übernehmen wir die Kosten der Abstammungsüberprüfung des daraus entstandenen Fohlens.
Wird eine Stute in einer Rosse oder zwei aufeinanderfolgenden Rossen von zwei verschiedenen Hengsten gedeckt, kann der Abstammungsnachweis erst nach Abstammungsüberprüfung (Blut- oder Haarprobe) ausgestellt werden.  
Die Gebühren der Hengste, evtl. Leihgebühren und das Weidegeld können der Hengstinformation und jeweiligen Stutenanmeldung entnommen werden.
 
Als Anmeldegebühr berechnen wir € 100.--, die auf das Deckgeld voll angerechnet wird. Dieser Betrag ist auch eine Reservierungs- und Bearbeitungsgebühr, weshalb er bei Abmeldung der Stute einbehalten wird. Die restlichen Gebühren sind spätestens bei Abholung der Stute zu bezahlen. (bar oder Überweisung).
Aufgrund gemachter Erfahrungen müssen wir leider auch folgenden Nachsatz anfügen: Bis zur vollständigen Bezahlung wird kein Deckschein ausgestellt, die Bedeckung nicht angemeldet und die Stute muss hier bleiben. (wird in Pfand genommen) (§559,§1204,BGB).
Bei mehreren Stuten eines Besitzers gewähren wir gewisse Rabatte, auch wenn sie verschiedenen Hengsten zugeordnet werden sollen.  
Der Anmeldung ist eine Kopie der Ahnentafel der Stute beizulegen - ohne diese Kopie ist die Erstellung eines Deckscheines nicht möglich!  
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort der Hengsthalter.  
Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung, da die Anzahl Stuten pro Hengst jeweils begrenzt ist. 


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